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   BSG, 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B   

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https://dejure.org/2007,23942
BSG, 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B (https://dejure.org/2007,23942)
BSG, Entscheidung vom 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B (https://dejure.org/2007,23942)
BSG, Entscheidung vom 27. März 2007 - B 13 R 164/06 B (https://dejure.org/2007,23942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels; unzureichende Erfassung des klägerischen Begehrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.05.2004 - IV R 48/02

    Klagebefugnis bei Gewinnfeststellungsbescheiden

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B
    Einen dahingehenden Klageantrag hat die Klägerin nicht selbst gestellt; selbst wenn sie es getan hätte, wäre ihr Vortrag nach dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung (vgl zB BFH vom 27. Mai 2004, BFHE 206, 211, 216 mwN; Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2005, SozR 4-1500 § 151 Nr. 2) einerseits als Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid vom 28. April 2003 aufzufassen gewesen; andererseits jedoch auch als Untätigkeitsklage (§ 88 SGG).
  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 289/04 B

    Berufungseinlegung - unschädliche Bezeichnung des Rechtsmittels als "Revision" -

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B
    Einen dahingehenden Klageantrag hat die Klägerin nicht selbst gestellt; selbst wenn sie es getan hätte, wäre ihr Vortrag nach dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung (vgl zB BFH vom 27. Mai 2004, BFHE 206, 211, 216 mwN; Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2005, SozR 4-1500 § 151 Nr. 2) einerseits als Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid vom 28. April 2003 aufzufassen gewesen; andererseits jedoch auch als Untätigkeitsklage (§ 88 SGG).
  • BFH, 06.12.1995 - I R 111/94

    Finanzgerichtliche Überzeugungsbildung auf Grund eines Indizienbeweises

    Auszug aus BSG, 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B
    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist jedoch ein trotz mangelhafter Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhobener Widerspruch zulässig (vgl hierzu BFH vom 6. Dezember 1995, BFH/NV 1996, 554, 555).
  • BSG, 04.10.2007 - B 2 U 178/07 B
    Dieser Verstoß gegen die in § 106 Abs. 1 SGG normierte gerichtliche Fürsorge- und Förderungspflicht, aus der auch die Pflicht zur sog rechtsschutzgewährenden Auslegung (s dazu BFHE 206, 211, 216; BSG SozR 4-1500 § 151 Nr. 2 sowie BSG Beschluss vom 27. März 2007 - B 13 R 164/06 -) hergeleitet werden kann, betrifft indes allein das Berufungsurteil vom 15. Juni 2005 - L 17 U 102/04 - und hätte im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde dagegen vorgebracht werden müssen und können.

    7 Die vom LSG im Berufungsverfahren - L 17 U 102/04 - unterlassene Anregung auf Änderung der Klage in eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG und das Unterlassen der daraufhin gebotenen und möglichen gerichtlichen Maßnahmen (vgl BSG Beschluss vom 27. März 2007, aaO, RdNr 12) führt indes allein zu einer zeitlichen Verzögerung, denn die Beklagte ist auch heute noch verpflichtet, den im Juni 2003 gestellten Leistungsantrag des Klägers zu bescheiden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2014 - L 9 AL 288/12

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    c) Fehlt es danach in jedem Fall an der Bekanntgabe eines etwaigen Verwaltungsaktes wäre die Anfechtungsklage ausnahmsweise nur dann statthaft, wenn der Rechtsschein eines bekanntgegebenen Verwaltungsaktes bestünde (vgl. FG Hamburg, Beschl. v. 05.02.2002 - V 286/01 -, juris Rn. 24), z.B. wenn sich die Behörde darauf beruft, einen Verwaltungsakt eines bestimmten Inhalts erlassen zuhaben, auch wenn dessen Bekanntgabe an den Betroffenen nicht festgestellt werden kann (vgl. BSG, Beschl. v. 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B -, juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2013 - L 7 AS 321/13
    Die im Dezember 2009 erfolgte Klagerhebung kann bereits deshalb nicht als Widerspruch ausgelegt werden, weil ein solcher erst ab Bekanntgabe des Bescheids (vgl.: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 84 Rn 4c; Binder in Lüdtke, SGG, § 84 Rn 7) bzw. jedenfalls erst nach einem von der Behörde angegebenen Erlass eines Bescheids (vgl.: Bundessozialgericht, Beschluss vom 27. März 2007 - B 13 R 164/06 B) zulässig wäre.
  • SG Dresden, 24.10.2018 - S 40 AS 865/18

    Kostentragungspflicht in einem isolierten Vorverfahren

    Dem Versicherten darf nicht zur Last gelegt werden, dass die Bekanntgabe fehlerhaft unterblieben ist, wenn sich Behörde sich darauf beruft, einen Verwaltungsakt eines bestimmten Inhalts erlassen zu haben (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 27.03.2007 - B 13 R 164/06 B - juris, RdNr. 16).
  • BSG, 03.02.2010 - B 4 AS 89/09 B
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass das LSG das mit der Berufung verfolgte Begehren des Klägers unzureichend erfasst hat und die Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl zB BSG, Beschluss vom 27.3.2007 - B 13 R 164/06 B).
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